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Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages ist bei der Formulierung der einzelnen arbeitsvertraglichen Bedingungen Sorgfalt erforderlich.

Aufgrund der Vielzahl verschiedene Beschäftigungsverhältnisse und Lebenssachverhalte ist das Vorhandensein eines „Standardarbeitsvertrag“, der für alle Kollegen und Kolleginnen die passenden Regelungen enthält, ein Wunschtraum.

Aus Sicht des Arbeitgebers beraten und formulieren wir den in Ihrem Fall passenden Arbeitsvertrag.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung der Verträge der Arbeitsverhältnisse.

  • Unbefristete  und befristete Arbeitsverhältnisse
  • Probearbeitsverhältnisse
  • Leiharbeitsverhältnisse
  • Job-Sharing
  • Teilzeitarbeit, geringfügig Beschäftigte
  • Ausführungsverträge
  • Dienstverträge/Werkverträge

Anzumerken ist das obwohl die Parteien bei Abschluss eines Arbeitsvertrages grundsätzlich frei sind, müssen doch bestimmte Mindestinhalte Berücksichtigung finden. Bestimmungen zur Art und Umfang der Beschäftigung, zur Arbeitszeit, zur Vergütung und Urlaub sowie zur Kündigungsmöglichkeit müssen dort aufgeführt werden.

Ihr Thomas Macha

Rechtsanwalt