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 Forderungsmanagement / Inkasso
 

Wahrscheinlich kennen Sie die Herausforderung. Nachdem ihre Leistungen in Anspruch genommen wurden, fordern Sie ihren Rechnungsempfängern auf zu zahlen.

Die Zahlung der Forderung unterbleibt oder wird nur teilweise ausgeführt. Daraufhin mahnen Sie den unwilligen Schuldner nachweislich an.

Ohne Erfolg. Er setzt sich noch nichtmals mit ihnen in Verbindung.

Dann kommen wir mit unserem 1. Forderungsschreibens ins Spiel.

Die Wirkung der Ernsthaftigkeit dieses Rechtsanwaltsschreibens ist nicht zu unterschätzen.

Regelmäßig zahlen Schuldner - und hier besonders Privatpersonen - schneller, wenn die Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt geführt wird.

Desweiteren belassen wir es aufgrund unserer Erfahrungen nicht einfach dabei, die Forderung zu titulieren und die Beitreibung dem Gerichtsvollzieher zu überlassen.

Nein! Wir stellen unsere eigenen Ermittlungen an und nehmen Kontakt mit dem Schuldner auf, um z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen.

Um Ihnen zu helfen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Rechnungen
  • Mahnschreiben
  • Vertrag

 Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.