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I. Verkehrsunfall-Soforthilfe

II. Straf-/Bußgeldsachen

 I. Unfallregulierung  

Wir helfen Ihnen:

  • Bei der Ermittlung des Versicherers,
  • Beim Erstellen der Schadensmeldung
  • Wir vermitteln einen unabhängigen Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens Wir regulieren die ihnen zustehenden Schadenspositionen und zahlen den ihnen zustehenden Betrag nach Ausgleich der Kosten für den sachverständigen etc. an sie aus, so dass sie den geringstmöglichen Aufwand haben.

Unsere langjährige Erfahrung ist die beste Grundlage für eine zügige Schadenregulierung.

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalles ist Ihnen oft nicht bekannt, welche Ansprüche Ihnen gegen den Verursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zustehen.

Auch die Tatsache, dass die Kosten des Rechtsanwaltes in Höhe der Verschuldensquote von der Gegenseite übernommen werden müssen, ist vielen Geschädigten nicht bekannt.

Diese Unkenntnis wird häufig von den Versicherern ausgenutzt, indem sie sich unmittelbar nach der Schadensmeldung direkt an den Geschädigten wenden um ihn zu " unterstützen".

Leider sehen wir täglich, das dem Geschädigten nicht alle nach der Rechtsprechung zustehenden Schadenspositionen bezahlt werden.

(keine Nutzungsentschädigung, Nutzungsentschädigung verringerte Stundenverrechnungssätze, unberechtigte Abzüge neu für alt etc.).

Die Ermittlung der Schadenspositionen durch einen Gutachter der Gegenseite sind oft nicht nachvollziehbar oder zu gering bemessen.

Daher liegt es als Geschädigter in ihrem Interesse schnellstmöglich nach einem Unfall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Unfallursachen regelmäßig erforderlich ist und nur die Vertretung durch einen fachkundigen Anwalt stellt sicher, dass ihre Ansprüche in vollem Umfang durchgesetzt werden.

 II. Strafverfahren/Bußgeldverfahren

Aus Anlass eines Verkehrsunfalles werden gegen die Beteiligten häufig Strafverfahren oder Bußgeldverfahren eingeleitet.

Häufig vorkommende Delikte sind:

  • Fahrlässige Körperverletzung,
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,
  • Nötigung oder Straßenverkehrsgefährdung.
  • Auch in Bußgeldsachen droht die Verhängung eines Fahrverbotes oder die Einschränkung der Fahrerlaubnis.


Wie sollten Sie sich verhalten?

  • Sobald Sie mit einem entsprechenden Vorwurf konfrontiert werden sollten sie zunächst gegenüber den Ermittlungsbehörden keine weiteren Angaben machen und unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Gerade im Laufe des Ermittlungsverfahrens kann der Anwalt auf die Ermittlungen einwirken indem eigene Beweisanträge gestellt werden oder eigene Gutachten veranlasst werden.
  • Die rechtzeitige Einschaltung eines Anwaltes führt häufig dazu, dass der Vorwurf entkräftet werden kann und dass eine Verurteilung  vermieden werden kann.
  • Gerade der Verlust des Führerscheines kann heutzutage zu existenziellen Nöten führen und deshalb sollte man keinesfalls auf anwaltliche Hilfe verzichten.

Nur der Anwalt hat ein Recht auf Akteneinsicht und kann danach die notwendigen Schritte einleiten.

In diesen Fällen können wir für Sie tätig werden:

  • Wir vertreten Sie daher in sämtlichen strafrechtlichen Bereichen die im Straßenverkehr auftreten können.
  • Wir beraten Sie auch gerne in Führerscheinsachen und bei den Fragen zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Hinweise:

  • Nehmen Sie ein eingeleitetes Straf/oder Bußgeldverfahren nicht auf die leichte Schulter, da die Rechtsfolgen durch einen Laien kaum abgeschätzt werden können.
  • Insbesondere bei so genannten Trunkenheitsfahrten ist eine umgehende anwaltliche Beratung notwendig da hier in der Regel der Führerschein massiv gefährdet ist.
  • Sollte es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis gekommen sein ist eine ausführliche Beratung zur Wiedererteilung die so genannte der Fahrerlaubnis dringend notwendig, da medizinisch psychologische Untersuchung (im Volksmund Idiotentest) in der Regel nur mit einer entsprechenden Vorbereitung zu bestehen ist.

In sämtlichen Fällen ist es dringend angezeigt, dass Ihr Rechtsanwalt schnellstmöglich eingeschaltet wird, um das entsprechende Verfahren von Anfang an auf die richtige Schiene zu setzen.

Nehmen Sie also unverzüglich Kontakt mit uns auf.

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht
Jürgen Brömel